- Einrichtung einer unabhängigen Beratungsstelle für den Kinderwunsch mit Schwerpunkt Endometriose. Derzeit gibt es zwar Familienberatungsstellen zu verschiedensten Themen, die das Familienleben betreffen, aber keine speziell zur Unfruchtbarkeit. Patient:innen sind auf die einzelnen, meist privaten Kinderwunschzentren angewiesen oder müssen in Eltern-Kind-Zentren, wo sie zwischen Kinderwägen und schreienden Babys über ihren unerfüllten Kinderwunsch sprechen sollen. Gleichzeitig sind die beiden Themen Endometriose und Kinderwunsch oft miteinander verbunden und erfordern besondere Sensibilität für das Thema (bzw. für die Betroffenen). Das Fortpflanzungsmedizingesetz § 7 (2) sieht für die psychologische Beratung oder psychotherapeutische Betreuung auch "andere unabhängige Beratungseinrichtungen" vor. Es ist jedoch unklar, welche das (außer den erwähnten Eltern-Kind-Zentren) sein sollten.
- Die Altersgrenze für den IVF-Fonds sollte auf 42 Jahre angehoben werden. IVFs werden derzeit bei Frauen nur bis zum Alter von 40 gefördert. Diese künstlich gezogene Grenze ist medizinisch nicht nachvollziehbar. Auch die Volksanwaltschaft hat das in der Vergangenheit schon gefordert.
- Der IVF Fonds fördert derzeit nur, wenn bestimmte Krankheitsbilder (IVF-Fonds-Gesetz, §4 Anspruchsvoraussetzungen) vorliegen. Unter der Annahme, dass eine IVF immer der letzte Ausweg ist, fordern wir den Wegfall der Krankheitsbilder als Anspruchsvoraussetzung im IVF-Fonds. Laut WHO Definition ist Unfruchtbarkeit an sich eine “Krankheit des männlichen oder weiblichen Fortpflanzungssystems, die dadurch definiert ist, dass nach 12 Monaten oder mehr regelmäßigem ungeschütztem Geschlechtsverkehr keine Schwangerschaft eintritt.”(https://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/infertility) Das Gesetz sollte daher Frauen eine Förderung ermöglichen, wenn Unfruchtbarkeit lt. Definition der WHO vorliegt. Für homosexuelle Partner*innen mit Kinderwunsch sollte eine vergleichbare, diskriminierungsfreie Regelung gefunden werden. Wenn die Krankheitsbilder wegfallen, werden auch derzeit vorhandene indirekte Diskriminierungen von LGBTIQ* Paaren abgebaut. Derzeit ist es nämlich häufig so, dass das Spermiogramm als Krankheitsbild für die Förderung verwendet wird. Bei lesbischen Paaren geht diese Möglichkeit durch die Spermaspende natürlich verloren, sofern bei keiner der beiden Frauen ein Krankheitsbild vorliegt.
- Die öffentliche Unterstützung von Inseminationen ähnlich der Förderung von IVF. Auch hierbei handelt es sich um eine künstliche Befruchtung, die für die Frauen aber wesentlich weniger invasiv ist. Es ist unverständlich, warum lediglich die IVF, die operative Eingriffe erfordert, über den Fonds vom Staat finanziert wird. Die Förderung von Inseminationen ermöglicht auch einen diskriminierungsfreien Zugang zur Reproduktionsmedizin für lesbische Paare.
- Fruchtbarkeit soll in die Vorsorgeuntersuchungen integriert und das Bewusstsein sowohl in der Bevölkerung als auch bei Ärzt*innen, Gynäkolog*innen geschärft werden. Gleichzeitig muss auch die Aufklärung über Krankheiten und Risiken, die den Kinderwunsch betreffen, verstärkt werden (z.B. erhöhte Wahrscheinlichkeit für Fehlgeburten/kleine Geburten).
- Gemäß Fortpflanzungsmedizingesetz haben Ärzt*innen “eine psychotherapeutische Betreuung vorzuschlagen und sie auf die Möglichkeit hinzuweisen, andere unabhängige Beratungseinrichtungen zu konsultieren.” Kinderwunschbehandlungen stellen eine enorme psychische Belastung dar. Gerade die Medikamente, die im Rahmen einer IVF notwendig sind, haben oft Depressionen als Nebenwirkung. Umso wichtiger ist es, dass eine kostengünstige bzw. kostenfreie therapeutische Begleitung in die Behandlung integriert wird.
- Im Fall von Fehlgeburten (kleinen Geburten) sollte ein gestaffelter Mutterschutz zur Anwendung kommen.
- Wir fordern, alleinstehenden Frauen die künstliche Befruchtung auch in Österreich zu ermöglichen. Diese ist derzeit in Österreich verboten, obwohl Nachbarstaaten wie Deutschland oder Tschechien diese ermöglichen. Österreichische Frauen müssen daher ins EU-Ausland, um sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen.
- Wir fordern eine Legalisierung der Embryonenspende.
- Social Freezing soll legalisiert werden: Das Eizellen einfrieren soll in Österreich auch aus sozialen Gründen möglich sein. Derzeit ist es nur erlaubt, wenn bestimmte medizinische Gründe vorliegen.
- Aufklärung über (Un-)Fruchtbarkeit bei Mann und Frau sollte großflächig auch an Schulen und Universitäten erfolgen.
- Behandlungen wie z.B. mit Immunglobulinen (zB IG Vena) sollten einheitlich von den Krankenkassen finanziert werden. Derzeit ist dies je nach Kasse bzw. Bundesland anders.
- Derzeit gibt es in Österreich kein einheitliches Register zu den Behandlungen. (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/13388). Als Verein ist es uns ein Anliegen, dass Daten zur Förderung und Durchführung von künstlicher Befruchtung einheitlich und sinnvoll erfasst werden. Ein praktisches Beispiel: Christina wurde beim 4. Transfer schwanger. Dieser wurde aber privat bezahlt. Niemand weiß, warum sie die IVF Förderung beendet hat und nach wie vielen Versuchen sie schwanger wurde.
- Für die Behandlung im Rahmen künstlicher Befruchtungen gibt es keine medizinischen Leitlinien. Wir fordern medizinische Leitlinien, um einheitliche Standards zu gewährleisten.
Neben unseren Forderungen unterstützen wir auch die Inhalte des White Paper von Fertility Europe: